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Individuelle Gesundheitsleistungen in der SchwangerschaftIndividuelle Gesundheitsleistungen in der Schwangerschaft

Individuelle Gesundheitsleistungen in der Schwangerschaft sind Wahlleistungen, die über die Mutterschaftsrichtlinien hinausgehen und Ihre Vorsorge und Sicherheit sowie die Ihres Kindes optimieren.

Harmony-Test

Der Harmony-Test ist ein nichtinvasiver Test zur Bewertung des Risikos für chromosomal bedingte Erkrankungen wie z.B. das Down-Syndrom, der auch eine freiwillige Analyse bezüglich des fetalen Geschlechts und Störungen der Geschlechtschromosome (X,Y) umfasst. Mit dem Test wird das Risiko für Trisomie 21, Trisomie 18, Trisomie 13 beim Feten ermittelt, nicht jedoch für davon unabhängige fetale Anomalien. Der Harmony-Test kann ab der 10+0.Schwangerschaftswoche durchgeführt werden und beruht auf dem Nachweis zellfreier fetaler DNA (cffDNA) im mütterlichen Blut. Die fetale Fraktion muss mindestens 4% betragen. Übergewichtige Schwangere weisen oft einen niedrigeren Anteil an cffDNA als normalgewichtige Schwangere auf, so dass der Test bei einem zu niedrigen Anteil an cffDNA wiederholt werden muss.

Die Entdeckungsraten sind wie folgt:

EntdeckungsrateFPR*
Trisomie 21 > 99% < 0,1%
Trisomie 18 > 98% < 0,1%
Trisomie 13    8/10 < 0,1%
*FPR=Falsch-Positiv-Rate


Ultraschall bei jeder Untersuchung („Baby-Fernsehen”)

Gerne folge ich Ihrem Wunsch, das Wachstum und Wohlergehen Ihres Kindes mit Ultraschall bei jeder Untersuchung für Sie sichtbar und nachvollziehbar zu machen. Selbstverständlich bekommen sie ein persönliches Foto ausgedruckt.

3-4-D-Ultraschall („Facing”)

Nach der 20.Schwangerschaftswoche besteht die Möglichkeit eine Gesichtsaufnahme ihres Kindes mit 3-4-D-Ultraschall durchzuführen. Das Bild speichern wir Ihnen auf CD. Dieses sogenannte Facing benötigt Zeit. Deshalb sollten Sie einen separaten Termin vereinbaren.

Erst-Trimester-Test

Bei diesem Verfahren wird bereits in der 10. bis 14. Schwangerschaftswoche der Embryo an bestimmten Stellen per Ultraschall vermessen (Nackentransparenzmessung und Scheitel-Steisslängen-Messung, die zur präzisen Ermittlung des Schwangerschaftsalters notwendig ist). Zusätzlich wird Blut abgenommen, um zwei Werte, freies ß-HCG und Papp-A , zu ermitteln.
Das mit diesen Werten computergestützt errechnete Ergebnis erlaubt unter Einbeziehung des mütterlichen Alters und Gewichtes eine statistische Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Fehlbildung des Kindes.
Diese Untersuchung erreicht eine Erkennungsrate der Trisomie 21 (Mongolismus) von 80 bis 85 Prozent.

Bluttests zur Erkennung fruchtschädigender, gegebenenfalls behandelbarer Infektionskrankheiten

Nachweis Ihres Immunschutzes (Antikörper, Abwehrstoffe) gegen Krankheitserreger, die ihr ungeborenes Baby gefährden können. Dazu zählen unter anderem die Toxoplasmose-, Ringelröteln-, Windpocken- und Zytomegalie-Viren.
In der Regel bedeutet ein positiver Antikörpernachweis, dass Ihr Baby nicht gefährdet ist und Sie keine Maßnahmen zur Infektionsvermeidung treffen müssen.

Thrombose-Risiko in der Schwangerschaft

Es wird abgeklärt, ob ein erhöhtes Risiko für eine Gerinnselbildung (Thrombose) in Ihren Blutgefässen besteht.
Eine Thrombose kann durch angeborene (z. B. Faktor-V-Leiden-Mutation, Prothrombin-Mutation) und erworbene (Antiphospholipid-Antikörper) Gerinnungsstörungen hervorgerufen werden.
Schwangerschaft und Wochenbett sowie Bettlägerigkeit stellen gerinnungsbedingte Gefahrensituationen dar, die vor allem bei gleichzeitig bestehenden angeborenen und erworbenen Gerinnungsdefekten eine Thromboseprophylaxe erfordern.

Abstrichuntersuchung ab der 36. Schwangerschaftswoche

Bei dieser Untersuchung wird ab der 36. Schwangerschaftswoche festgestellt, ob ß-hämolysierende Streptokokken vorhanden sind. Bei einem positiven Ergebnis wäre zur Infektionsvermeidung eine Antibiotikatherapie unter der Geburt notwendig.